Professionelle

Schwangerschaftsberatung

Schwangerschaftsberatung

Optimale Beratung durch ein kompetentes Team

Schwangerschaft-
beratung

Wenn es um Ihren Nachwuchs geht…

Schwangerschaftsberatung in Berlin ist eine wichtige Hilfe für Frauen, die – gewollt oder ungewollt – schwanger sind. In der allgemeinen Schwangerschaftsberatung erhalten Frauen Informationen über die sozialen Leistungen, die ihnen als Schwangere und als Mütter zustehen. Das sind zum Beispiel Leistungen wie Mutterschutz und Mutterschutzgeld, Krankenkassenleistungen während der Schwangerschaft, Hilfen bei der Geburt, Elterngeld und Kindergeld. Auch bei Problemen während der Schwangerschaft ist die Schwangerschaftsberatung in Berlin zuständig. Häufig wird diese Hilfe zum Beispiel bei Krisen in der Partnerschaft angenommen. Gerade junge Paare sind häufig nicht sicher, ob sie überhaupt in der Lage sind, die Verantwortung als Eltern aufzunehmen.

Eine besondere Aufgabe der Schwangerschaftsberatung in Berlin ist die Schwangerschaftskonfliktberatung. Viele Frauen werden ungewollt schwanger oder befinden sich durch die Schwangerschaft in einer ernsthaften Konfliktlage. Sie wissen nicht, ob sie die Schwangerschaft aufrechterhalten können oder nicht. Gerade dann ist es wichtig, dass die Frau bei einer Schwangerschaftsberatung in Berlin Unterstützung erhält. Nach der gegenwärtigen Rechtslage in Deutschland ist eine vorherige Beratung der Schwangeren in einer anerkannten Beratungsstelle die Voraussetzung dafür, dass innerhalb der 12-Wochenfrist eine legale Abtreibung vorgenommen werden darf – selbstverständlich nur durch einen Arzt.

Bei einer Schwangerschaftsberatung in Berlin werden mit der Ratsuchenden auch Alternativen zu einem Schwangerschaftsabbruch besprochen. Denn es gibt viele Möglichkeiten, die die Entscheidung für eine Fortsetzung der Schwangerschaft erheblich erleichtern können. Das sind zum Beispiel die Inanspruchnahme von staatlichen Hilfen oder die Unterstützung durch soziale Organisationen. Auch die Freigabe des Kindes zur Adoption oder Pflege kann als Alternative besprochen werden. Besonders wichtig während dieser Beratung ist es jedoch, dass auf die Frau keinerlei Druck ausgeübt wird, eine bestimmte Entscheidung zu treffen. Die Schwangerschaftsberatung in Berlin wird ergebnisoffen geführt. Am Ende soll die Frau eigenverantwortlich entscheiden, welcher Option sie den Vorzug gibt.

Auch Ärztinnen und Ärzte können diese Schwangerschaftsberatung in Berlin vornehmen, wenn sie eine entsprechende Berechtigung besitzen. Wichtig ist jedoch, dass der Arzt, der die Schwangere beraten hat, den Eingriff selbst nicht vornehmen darf. Diese Regelung gilt vor allem deshalb, um von Anfang dem Verdacht entgegenzuwirken, dass ein Mediziner aus eigennützigen Gründen zu einem Schwangerschaftsabbruch rät. Die rechtlichen Grundlagen für die Beratung einer Schwangeren in einer Konfliktsituation finden sich in § 219 StGB, im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) und in dem Berliner Schwangerschaftsberatungsstellengesetz (SchwBG).

Eine Übersicht zu Stellen für Schwangerschaftsberatung in Berlin sowie über Ärzte in Ärztinnen, die diese Beratung vornehmen dürfen, gibt es auf der Website der Stadt: berlin.de. Hier können sich Schwangere über Beratungsstellen in ihrer Nähe informieren.

Fragen zum

Schwangerschafts-
abbruch?

Der Schwangerschaftsabbruch, unter den Voraussetzungen des § 218a StGB, kann in unserer ambulanten Tagesklinik in geschützter Atmosphäre stattfinden.

Vor dem Schwangerschaftsabbruch muss zwingend ein Beratungsgespräch in einem Beratungszentrum durchgeführt und bescheinigt werden.

Weitere Informationen zum Schwangerschaftsabbruch finden Sie hier:


Daher ist es wichtig, sich bei der Schwangerschaftsberatung in Berlin ausführlich über den Schwangerschaftsabbruch und die Methoden zu erkundigen. Hierbei wollen wir den Patientinnen ein möglichst angenehmes und vertrautes Umfeld in der Schwangerschaftsberatung schaffen und nehmen uns so viel Zeit wie nötig, um alle Fragen zu beantworten.

Für den Schwangerschaftsabbruch in Berlin können zwei Methoden angewandt werden, der operative Eingriff oder der Schwangerschaftsabbruch durch Pille. 
Beim operativen Eingriff wird entweder mit einer örtlichen Betäubung oder in Vollnarkose der Gebärmutterhalskanal erweitert und mit Hilfe einer Saugkürettage die Gebärmutterschleimhaut und der Embryo abgesaugt. Dieser Schwangerschaftsabbruch dauert zwischen 5 und 10 Minuten. Nach einem kurzen Aufenthalt von nur wenigen Stunden kann die Patientin unser ambulantes Operationszentrum verlassen.

Beim Schwangerschaftsabbruch durch Pille ist kein operativer Eingriff nötig. Hat sich die Patientin nach einer ausführlichen Schwangerschaftsberatung für den Abbruch entschieden und ist der 63. Schwangerschaftstag noch nicht überschritten, erhält sie das Medikament Mifepriston. Hierdurch wird das Hormon Progesteron gehemmt, welches die Schwangerschaft stimuliert.

36 bis 48 Stunden später nimmt die Patientin unter ärztlicher Aufsicht ein Prostaglandin ein, welches den Muttermund weicher macht und wehenfördernd wirkt.

Der Abgang des Embryos wird beschleunigt und dieser wird für gewöhnlich innerhalb von drei Stunden ausgeschieden. Gerne gehen wir in einer Schwangerschaftsberatung in Berlin noch genauer auf die Methoden ein.
Nach dem Schwangerschaftsabbruch ist noch eine Kontrolluntersuchung nötig, um zu gewährleisten, dass der Abgang des Embryos erfolgreich war.

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